Arbeitsagenturen Lübeck, Eutin und Oldenburg ab 25. November nur noch die 2G‑Regel

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Redakteur
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(CIS-intern) – Kunden und Kundinnen, die zu einer persönlichen Beratung in die Agentur kommen, müssen nachweisen, dass sie genesen und/oder vollständig geimpft sind. Persönliche Beratungsgespräche finden grundsätzlich nach Terminvereinbarung statt.

Foto: by succo from Pixabay

Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, können sich online oder telefonisch beraten lassen.

 

Notwendig ist allerdings weiterhin eine persönliche Arbeitslosmeldung in der Agentur! Sie kann gegebenenfalls auch ohne einen 2G-Nachweis an einem Notfallschalter erfolgen.

 

Sonstige Anliegen können Kunden und Kundinnen weiterhin online und am Telefon klären. Ausführliche Informationen zu den e-Services bietet die Internetseite www.arbeitsagentur.de/eservices.

 

„Bitte nutzen Sie weiterhin zur Klärung Ihrer Anliegen und zur Vereinbarung von persönlichen Gesprächsterminen die bekannten Hotline-Nummern oder Onlinezugänge zur Agentur,“ appelliert Agenturleiter Markus Dusch.

 

So erreichen Sie die Agentur für Arbeit Lübeck, Eutin und Oldenburg i.H.:

  • über die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 00 (Mo-Fr 08 bis 18 Uhr),
  • über die regionale Hotline 0451 588-588 (Mo-Fr 08 bis 12 Uhr) und
  • speziell für Ausbildungssuchende ist der direkte Draht zur Berufsberatung unter 0451 588-501 (Mo-Do 08-12 und 13-15 Uhr, Fr 08-12 Uhr) geschaltet.
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