Bewohnerparkgebiete in der Innenstadt: Aus acht werden drei

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Redakteur
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Durch verschiedene Baumaßnahmen in den vergangenen Jahren hat sich die Verkehrsführung in der Lübecker Altstadt geändert. Da eine gleichmäßigere Auslastung der Bewohnerparkbereiche angestrebt wird, ist eine Anpassung der bisherigen Bewohnerparkbereiche erforderlich. Daher werden die bisherigen acht Bewohnerparkbereiche auf der Altstadtinsel (A bis H) mit Wirkung vom 1. November 2014 zu drei Bewohnerparkbereichen mit den Bezeichnungen A, D und G zusammengefasst, die nachfolgend näher beschrieben werden.

Bewohnerparkgebiet A

Begrenzt durch folgende Straßen:

  • Im östlichen Bereich der Altstadt zwischen Große Burgstraße und Wahmstraße/ Krähenstraße; Kanalstraße (Parkplatz P4), Kanalstraße vor dem Spielplatz (gebührenfrei und zeitlich unbefristet).

Bewohnerparkgebiet D

Begrenzt durch folgende Straßen:

  • Im südlichen Bereich der Altstadt zwischen Wahmstraße, Krähenstraße und Marlesgrube.

Bewohnerparkgebiet G

Begrenzt durch folgende Straßen:

  • Im westlichen Bereich der Altstadt zwischen Große Burgstraße und Marlesgrube sowie auf folgenden Parkplätzen mit Parkscheinautomaten: Lastadie 1, 3 und 5; Beckergrube (gebührenfrei und zeitlich unbefristet).

Im neuen Bewohnerparkgebiet A befinden sich die nachfolgenden Straßen der bisherigen Bewohnerparkgebiete A und C:

An der Mauer (Hsnr.:1-23 + 2-54), Balauerfohr (Hsnr.: 1-17 + 2-14), Bei St. Johannis, Breite Str. (Hsnr.: 25-99), Dr. Julius-Leber-Straße (Hsnr.: 15-75 + 22-84), Fleischhauerstraße, Gerberstraße, Glockengießerstraße, Große Burgstraße (Hsnr.: 1-59), Große Gröpelgrube, Hundestraße, Hüxstraße, Hüxterdamm, Ida-Boy-Ed-Garten, Jakobikirchhof, Kaiserstraße, Kanalstraße, Kanalstraße vor dem Spielplatz, Kanalstraße P 4 (Höhe Dr.-Julius-Leber-Str.), Kleine Gröpelgrube, Königstraße (Hsnr.:1-89 + 2-82), Krähenstraße (Hsnr.: 1 – 35), Langer Lohberg, Lang’s Thorweg, Pfaffenstraße, Rosengarten, Rosenpforte, Rosenstraße, Schlumacherstraße, Steinstraße, Schrangen, Tünkenhagen, Wahmstraße (Hsnr.: 1 – 93), Wakenitzmauer, Weiter Lohberg.

Hinweis: In der Wahmstraße und Krähenstraße gelten jeweils beidseitig die Parkberechtigungen A und D, in der Großen Burgwahmstraße die Parkberechtigungen A und G.

Im neuen Bewohnerparkgebiet D befinden sich die nachfolgenden Straßen der bisherigen Bewohnerparkgebiete B, D, F und G (G nur zum Teil):

Aegidienkirchhof, Aegidienstraße, An der Mauer (Hsnr.: 25-57 + 78-160), An der Obertrave (Hsnr.: 19-57), Balauerfohr (Hsnr.: 16-28 + 25-37), Dankwartsgrube, Domkirchhof, Düstere Querstraße, Düvekenstraße, Effengrube, Fegefeuer, Großer Bauhof, Hartengrube, Kapitelstraße, Kleiner Bauhof, Klingenberg, Königstraße (Hsnr.: 91-129 + 84-124), Krähenstraße (Hsnr.: 2 – 34), Lichte Querstraße, Marlesgrube (Hsnr.: 1 – 75), Mühlenbrücke, Mühlendamm (Musterbahn bis Großer Bauhof), Mühlenstraße, Musterbahn, Parade, Pergamentmachergang, Pferdemarkt, Sandstraße, Schildstraße, St.-Annen-Straße, Stavenstraße, Wahmstraße (Hsnr.: 2 – 90), Weberstraße

Hinweis: In der Wahmstraße und Krähenstraße gelten jeweils beidseitig die Parkberechtigungen A und D, in der Marlesgrube die Parkberechtigungen D und G.

Im neuen Bewohnerparkgebiet G befinden sich die nachfolgenden Straßen der bisherigen Bewohnerparkgebiete E, G, H (G nur zum Teil):

Alfstraße, Alsheide, An der Obertrave (Hsnr.: 1-18), An der Untertrave, Beckergrube (auch im Bereich der Parkscheinautomaten), Bierspünderstr., Blocksquerstr., Böttcherstr., Braunstr., Breite Straße (Hsnr.: 2 – 72), Burgtreppe, Clemensstraße, Depenau, Dr. Julius-Leber-Straße (Hsnr.: 1-13 + 2-20), Einhäuschen Querstraße, Ellerbrook, Engelsgrube, Engelswisch, Fischergrube, Fischstraße, Fünfhausen, Gerade Querstraße, Gr. Altefähre, Gr. Burgstraße (Hsnr. 2-48), Gr. Kiesau, Gr. Petersgrube, Hinter der Burg, Holstenstraße, Kleine Altefähre, Kleine Burgstraße, Kleine Kiesau, Kleine Petersgrube, Koberg, Kohlmarkt, Kolk, Kupferschmiedestraße, Lastadie (Parkplatz 1, 3 und 5), Lederstraße, Marienkirchhof, Markt, Markttwiete, Marlesgrube (Hsnr.: 8 – 68), Marstallsteg, Mengstraße, Neue Querstraße, Pagönnienstr., Petersilienstr., Petrikirchhof, Schmiedestraße, Schüsselbuden, Schwönekenquerstraße, Siebente Querstraße, Wehdehof, Weiter Krambuden

Hinweis: In der Großen Burgstraße gelten jeweils beidseitig die Parkberechtigungen A und G, in der Marlesgrube die Parkberechtigungen D und G.

Die für die bisherigen Bewohnerparkgebiete A bis H erteilten Parkausweise behalten ihre Gültigkeit in den neuen Bewohnerparkbereichen für den Ausstellungszeitraum.

Dies gilt ebenso für die erteilten Ausnahmegenehmigungen zum Befahren und Parken in der Altstadt (z.B. für Pflegedienste, Presse etc.).

Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass die Bewohner der Dankwartsgrube, Düstere Querstraße, Kapitelstraße, Mühlenstraße 2 – 50, Parade, Pfaffenstraße und Pferdemarkt ihre derzeitigen Parkausweise kostenfrei bei der Straßenverkehrsbehörde, Mühlendamm 12, 23552, umtauschen.

Die Bewohner der neuen Gebiete A und G mit einem gültigen Bewohnerparkausweis des bisherigen Gebietes dürfen weiterhin auf den in ihrem Bewohnerparkgebiet gelegenen gebührenpflichtigen Parkplätzen unter Auslegung ihres Parkausweises gebührenfrei parken.

Gebiet A: Kanalstraße (Parkplatz P4) und P 5.

Gebiet G: Lastadie 1, 3 und 5 und Beckergrube.

Zur Information der betroffenen Altstadtbewohner wurden Flyer mit entsprechenden Informationen an den parkenden Fahrzeugen verteilt. Diese Informationen stehen auch auf der Internetseite www.luebeck.de.

Für telefonische Auskünfte zu den geänderten Bewohnerparkgebieten stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Straßenverkehrsbehörde unter den Telefonnummern 122-3232, 122-3248 und 122-3328 zur Verfügung.

PM: Stadt Lübeck

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