Geflügelpest in Tierhaltung im Kreis Plön festgestellt – 76.000 Hühner müssen getötet werden

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Redakteur
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(CIS-intern) – KIEL. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat einen weiteren Fall der Geflügelpest des Subtyps H5N8 in einer Geflügelhaltung in Schleswig-Holstein bestätigt. Betroffen ist eine große Geflügelhaltung mit insgesamt etwa 76.000 Legehennen im Kreis Plön. Alle Tiere müssen nach den Auflagen der Geflügelpest-Verordnung getötet werden, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Das Betriebsgelände ist abgesperrt und darf nicht betreten werden. Um den betroffenen Betrieb wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern eingerichtet.

Foto: von RitaE auf Pixabay

„Das ist ein schwerer Schlag für den betroffenen Betrieb und zeigt, dass sich die Situation im Land in Bezug auf das Geflügelpestgeschehen leider wieder verschärft“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht: „Nachdem wir seit Ende Dezember keine Fälle in Geflügelhaltungen mehr verzeichnen mussten, zeigt die derzeitige Zunahme von Fällen bei Wildvögeln und Hausgeflügel, dass der Infektionsdruck wieder deutlich zugenommen hat. Ich appelliere daher an alle Halterinnen und Halter von Geflügel, die bestehenden Hygienemaßnahmen zum Schutz der Bestände aufrechtzuerhalten und wo immer erforderlich zu optimieren.“

 

Der Kreis Plön ist der dritte Kreis in Schleswig-Holstein, der innerhalb von zwei Tagen den Ausbruch der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung amtlich festgestellt hat. Nachdem das Veterinäramt aufgrund vermehrter Todesfälle im Bestand vom Hoftierarzt unterrichtet wurde, hatte es umgehend amtliche Proben entnommen. Die Untersuchungen am Landeslabor wurden noch am selben Tag eingeleitet und Proben zur Bestätigung an das FLI versendet. In dem betroffenen Betrieb wurden Maßnahmen nach Geflügelpest-Verordnung angeordnet. Darüber hinaus werden gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen eingerichtet, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden vom Kreis Plön zur Verfügung gestellt und sind der Allgemeinverfügung des Kreises zu entnehmen.  

 

Darüber hinaus hat das FLI aktuell 22 weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in den Kreisen Dithmarschen, Ostholstein, Plön, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, Stormarn und der Hansestadt Lübeck bestätigt. Die Gesamtzahl der im aktuellen Geschehen bestätigten Nachweise bei Wildvögeln erhöht sich damit auf rund 485.

 

In Schleswig-Holstein erfolgte in bislang neun Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 81.000 Stück Geflügel ein Nachweis der Geflügelpest. Bisher sind bundesweit im Rahmen des aktuellen Geschehens knapp 90 Haltungen in bislang elf Bundesländern betroffen.

 

 

Hintergrund:

 

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

 

Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und –halter sind in der Geflügelpestverordnung und in der Allgemeinverfügung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Beide Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

 

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in seiner aktuellen Risikobewertung bestätigt, dass in Deutschland bislang keine Hinweise auf humane Infektionen durch die aktuell zirkulierenden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N3, H5N1 und H5N4 vorliegen. Trotzdem sollten allgemeine Hygieneregeln eingehalten und auffällige oder verendete Tiere nicht mit bloßen Händen berührt werden.

 

Weitere Informationen:

 

Die Risikoeinschätzung des FLI:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00035971/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV_H5N8_2021-02-22-bf.pdf

 

Informationen der Landesregierung:

 

www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

 

 

Informationen des FLI:

 

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Joschka Touré, Julia Marre | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

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