Bei der Bundesagentur für Arbeit können viele Anliegen wie kurze Fragestellungen, Anzeigen von Veränderungen oder die Abgabe von Unterlagen bequem online von zu Hause aus erledigt werden. Auch der Antrag auf Arbeitslosengeld muss nicht mehr in Papierform bei der Arbeitsagentur eingereicht werden.
Foto: Stefan Tech
„Auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de befindet sich der Bereich „eServices“. Hier können sich die Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur zum Beispiel online arbeitssuchend melden und nach erfolgter persönlicher Arbeitslosmeldung den Arbeitslosengeldantrag online stellen“, erklärt Stefan Tech, Teamleiter in der Eingangszone der Agentur für Arbeit Lübeck.
Der Service hat gleich mehrere Vorteile. Zuallererst natürlich die kürzere Bearbeitungszeit. Mit der Online-Antragstellung können die Leistungen viel schneller ausgezahlt werden, da der Antrag zügig in der elektronischen Akte bei der zuständigen Fachkraft vorliegt. Außerdem sparen sich die Kundinnen und Kunden natürlich auch den extra Weg in die Agentur, um ihren Antrag abzugeben oder die Portokosten bei Briefversand. Sie haben einen Überblick über alle noch offenen Vorgänge, ihre Bescheide und Unterlagen. Sie können die Höhe des Arbeitslosengeldes und die Auszahlungstermine einsehen.
Die Agentur für Arbeit bietet den Kundinnen und Kunden auch umfangreiche Hilfestellungen an, wenn sie im Umgang mit dem Online-Portal noch unsicher sind. Sie werden beim Ausfüllen des Antrags Schritt für Schritt unterstützt. Fehlende Angaben sind quasi ausgeschlossen, versehentlich falsche Angaben werden deutlich reduziert. Das vermindert auch zeitintensive Nachfragen oder das Nachreichen von Unterlagen. Und bei allen auftretenden Fragen hilft die gebührenfreie Servicenummer unter 0800 4 5555 03.
„Sollten die Kundinnen und Kunden dennoch Bedenken bei der Online-Antragstellung haben, helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Eingangszone in Lübeck gerne weiter. Wer zu Hause keinen Internetzugang hat, kann den Antrag direkt an einem der zahlreichen PCs bei uns ausfüllen. Der Arbeitslosengeldantrag wird in jedem Fall elektronisch archiviert. Das erübrigt den Ausdruck und spart Aufwand und Kosten“, ergänzt Tech.
Der Online-Service der Arbeitsagentur kann auch für andere Mitteilungen genutzt werden, zum Beispiel um sich in Arbeit abzumelden, Urlaub zu beantragen, Nebeneinkommen oder Adressänderungen mitzuteilen, Termine und Vermittlungsvorschläge einzusehen oder Anfragen an die Agentur zu versenden.
Im Onlineportal kann auch Berufsausbildungsbeihilfe oder Insolvenzgeld beantragt werden. Seit kurzem können Kundinnen und Kunden des Jobcenters den Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II online stellen.
Auch für Unternehmen bieten sich Möglichkeiten den Online-Service zu nutzen, zum Beispiel um Stellen zu melden, Eingliederungszuschüsse oder Kurzarbeitergeld zu beantragen.
„Einen ganz wichtigen Punkt müssen die Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur aber noch beachten: Die persönliche Arbeitslosmeldung – spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit – ist auch weiterhin unbedingt notwendig“, rät Tech.