Roller vs. Scooter – Was sind die Unterschiede?

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Redakteur
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(Werbung) – Zwischen E-Roller und eScooter gibt es deutliche Unterschiede. Die Begriffe und Funktionen scheinen sehr stark zu ähneln. Allerdings werden diese beiden Fahrzeuge durch die Gesetzeslage in Deutschland differenziert. Dieser Artikel soll die Unterschiede aufzeigen.

Foto: von Janik Lipke auf Pixabay

Wie ist ein eScooter definiert?
Bei dem E-Scooter handelt es sich um einen elektrischen Tretroller. Ein E-Scooter wird zu einem E-Scooter, wenn er bestimmte Merkmale erfüllt.
Zunächst braucht ein solches Geführt eine Lenk- oder Haltestange. Weiterhin darf man mit dem E-Scooter nur zwischen 6 und 20 km/h schnell fahren. Darüber hinaus darf die Leistung eines E-Scooters 500 Watt nicht übersteigen. Ein selbst balancierter E-Scooter kann eine Leistung von bis zu 1.400 Watt erreichen.

Der E-Scooter muss weiterhin so geschaffen sein, dass er verkehrssicher ist. Er muss daher über funktionierende Bremsen und Lampen verfügen. Einen E-Scooter kann man auf Straßen und Radwegen nutzen. Allerdings ist er nicht auf Fußwegen erlaubt.
Zwar besteht keine Helmpflicht und man muss auch kein Kennzeichen haben oder einen Führerschein besitzen. Auf der anderen Seite braucht man für die Verwendung eines E-Scooters eine Haftpflichtversicherung.

Der E-Scooter ist perfekt für kurze Strecken innerhalb der Stadt geeignet. Wie mit einem Fahrrad kann man sich mit dem E-Scooter ohne großen Aufwand durch den Straßenverkehr schlängeln und schneller an sein Ziel gelangen.

E-Roller
Bei dem E-Roller handelt es sich um ein Gefährt, welches über einen elektrischen Motor verfügt. Mit dem E-Roller hat man die gleichen Rechte und Pflichten, die für einen klassischen Motorroller gelten.
Wenn man einen E-Roller fahren möchte, muss man einen Helm tragen. Weiterhin darf man mit einem E-Roller nur auf Straßen fahren wie es auch bei herkömmlichen Motorrollern der Fall ist.
Vergessen darf man nicht, dass man seinen E-Roller zulassen muss. Meistens reicht ein Versicherungskennzeichen aus. Vorteilhaft ist bei einem E-Roller, dass der TÜV im 2-Jahre-Intervall entfällt. Weiterhin muss das Fahrzeug den Verkehrsanforderungen im normalen Straßenverkehr entsprechen. Man braucht für seinen E-Roller daher Vorder- und Rücklichter, Bremslichter sowie funktionierende Bremsen.
Der E-Roller ist eine sehr umweltschonende und attraktive Alternative zu einem Auto.

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