(Werbung) – Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeld oder das sogenannte 13. Gehalt. Doch ist das heutzutage eigentlich üblich? Nein, leider gibt es immer noch sehr viele Firmen, die kein Weihnachtsgeld bezahlen. Es handelt sich dabei schließlich um eine Sonderzahlung, die zu dem herkömmlichen Gehalt überwiesen wird. Meistes erfolgt diese Zahlung wie eine Art Geschenk. Oftmals wird das Weihnachtsgeld sogar in zwei Schritten überweisen. Zum einen im November und zum anderen im Dezember. Wichtig ist, dass die Unternehmen selbst die tariflichen Bestimmungen einhalten und dadurch auch das Entgelt individuell gestalten können.
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Außerdem darf man nicht vergessen, dass es sich beim Weihnachtsgeld um eine freiwillige Leistung handelt, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ermöglichen kann. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, Weihnachtsgeld zu bekommen. Allerdings sollten die Mitarbeiter eines Unternehmens bereits bei der Vertragsunterzeichnung darauf achten, dass eine Regelung über diese Sonderzahlung getroffen wurde.
Drei Varianten für die Zahlung von Weihnachtsgeld
Der Arbeitgeber selbst hat drei Möglichkeiten, um diese zusätzliche Sonderzahlung an seine Mitarbeiter weiterzugeben. Die Sonderzahlung kann daher beispielsweise als spezielles Geld gesehen werden, um die Mitarbeiter zu belohnen oder sie in der Weihnachtszeit finanziell zu unterstützen. Ebenso kann das Weihnachtsgeld wie eine Art 13. Monatsgehalt ausgezahlt werden. Durch diese Sonderzahlung kann man seine Mitarbeiter für das vergangene Jahr honorieren.
Als letzten Schritt besteht die Möglichkeit eine außerordentliche Vergütung zu bezahlen. Das bedeutet, dass die Sonderzahlung in dem Fall eher einen Mischcharakter hat. Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und vergütet sozusagen die erbrachte Leistung im vergangenen Jahr. Egal in welcher Form man sein Weihnachtsgeld bekommt, für den Mitarbeiter selbst ist es immer eine gute Sache.
Freiwillige Zahlung von Weihnachtsgeld für jeden Arbeitgeber
Fakt ist einfach, dass der Arbeitgeber sich selbst aussuchen kann, ob er seinen Mitarbeitern Weihnachtsgeld auszahlt oder nicht. Wie bereits erwähnt handelt es sich hierbei um eine Sonderzahlung, sodass auch in Zukunft keinerlei Anspruch dafür besteht. Jedes Jahr aufs Neue kann ein Arbeitgeber also entscheiden, ob er seinen Mitarbeitern diese Sonderzahlung genehmigen möchte oder eben nicht. Auch wenn der Arbeitgeber beispielsweise noch im letzten Jahr eine Sonderzahlung an Weihnachten getätigt hat, ist er in diesem Jahr keineswegs dazu verpflichtet.